OLG Düsseldorf: Ersatzanspruch nur bei konkretem Schaden
Das OLG Düsseldorf hat in einem Beschluss vom 16.02.2021 entschieden, dass ein Schadensersatz für einen Datenschutzverstoß nur dann in Betracht kommt, wenn dem Geschädigten dadurch auch ein konkreter Schaden entstanden ist und verweist dazu auf den Wortlaut des Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Es bedürfe eines materiellen oder immateriellen Schadens. Der Schadensersatzanspruch besteht nur, wenn [...]