Mit Entscheidung vom 28.05.2020 (DCO berichtete: BGH bestätigt: Einsatz von Marketing-Cookies nur mit aktiver Einwilligung datenschutzkonform) hatte der BGH klargestellt, dass Werbe-Cookies nur dann zulässig sind und rechtskonform gesetzt werden, wenn die Nutzerin/der Nutzer hierzu aktiv die Einwilligung erteilt hat.

Eine umfangreiche Überprüfung der Datenschutzaufsichtsbehörden ergab nun allerdings, dass viele Websites nicht die Anforderungen an eine rechtskonforme Cookie-Nutzung erfüllen. Schwerpunkt der Prüfung war das Nutzertracking und die hierfür eingesetzten Tools. Problematisch ist nach Ansicht der Datenschützer die Gestaltung der Einwilligungen der Nutzerinnen und Nutzer, die oftmals unwirksam sei. Moniert werden unter anderem der Zeitpunkt der Einwilligungsabfrage als auch der Inhalt der Abfrage.

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