Seit Beendigung der Übergangsphase nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU am 01.01.2021 gilt das Vereinigte Königreich als Drittland (UK) i.S.v. Art. 44 ff DSGVO. Um den Datentransfer personenbezogener Daten zwischen der EU und der UK jedoch nicht zu erschweren, hat die Europäische Kommission am 28.06.2021 mit Angemessenheitsbeschluss klargestellt – Großbritannien ist ein sicheres Drittland.

Geprüft wurden unter anderem die von der UK umgesetzten Regeln zur Weiterübermittlung von Daten an Dritte oder die eingegangenen Verpflichtungen des Drittstaates in Bezug auf personenbezogene Daten.

Der in Großbritannien angewandte Datenschutz ähnelt der DSGVO in vielerlei Hinsicht, sodass die Annahme der Angemessenheitsbeschlüsse keine Überraschung darstellte.

Allein damit ist es allerdings nicht genug. Alle vier Jahre hat die Europäische Kommission nun die Angemessenheit des Datenschutzniveaus in Großbritannien selbständig zu prüfen und den Beschluss zu verlängern.

Es bleibt demnach regelmäßig abzuwarten, ob der Angemessenheitsbeschluss verlängert wird.

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