Hinweisgebersysteme

Ein Hinweisgebersystem ist ein System, das die vertrauliche Abgabe von Hinweisen zu tatsächlichen oder potenziellen Verstößen ermöglicht. Hierbei kann es sich um Verstöße handeln, die entweder bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich begangen werden. Hinweisgebersysteme sind zudem Innovationstreiber und tragen zu Optimierungen der Prozesse im Unternehmen bei.

Die Frage des „ob“ wir ein Hinweisgebersystem brauchen, wird damit vom Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen mit einem klaren „ja“ beantwortet. Prüfen Sie für Ihr Unternehmen, ob Sie hierunter fallen!

Die Frage des „wie“ ist weniger deutlich beantwortet, gleichwohl gilt es hier bestimmte Mindestanforderungen an Hinweisabgabe, die Vertraulichkeit und die Bearbeitung von Hinweisen zu beachten. So muss ein Hinweis bspw. mündlich, schriftlich/in Textform oder auf Wunsch auch persönlich möglich sein.

Gemeinsam kommen wir ans Ziel! Wir bieten Ihnen den Full-Service für Ihr Unternehmen.

TIGGES DCO stellt dabei den First Level Support. Wir übernehmen für Sie die Einrichtung, Organisation und Überwachung des Hinweisgebersystems.

Unsere Kollegen von TIGGES Rechtsanwälte bilden den Second Level Support ab. Aus den diversen Fachabteilungen kümmern sich kompetente Rechtsanwälte um das jeweilige Verfahren.

Sie benötigen nur in Teilen unsere Unterstützung? Kein Problem! Sprechen Sie uns gerne an!

TIGGES DCO bietet Ihnen zusammen mit unserem Kooperationspartner smartvokat ein attraktives und zukunftssicheres Hinweisgebersystem. Nutzen Sie unsere webbasierte Plattform als ganzheitliche Lösung für die Meldeannahme, juristische Fallbearbeitung und digitales Reporting. Alle Meldungen werden durch speziell ausgebildete und auf die besondere Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeiter vertrauensvoll bearbeitet – dies Anonymität der hinweisgebenden Personen wird damit zu jeder Zeit sichergestellt.

Online Plattform (auch anonym möglich)

via E-Mail

telefonisch

postalisch

persönlich

Welchen Mehrwert Ihnen die Einführung eines Hinweisgebersystems im Steuerrecht birgt, erfahren Sie hier!

Welchen Mehrwert die Einführung eines Beschwerdeverfahrens im Rahmen des LkSG birgt, erfahren Sie hier!

Welchen Mehrwert die Einführung des Hinweisgebersystems im Rahmen des Datenschutzes birgt, erfahren Sie hier!

HABEN SIE FRAGEN ZUR EINFÜHRUNG EINES HIWEISGEBERSYSTEMS?

Wir arbeiten individuell und kundenorientiert und nehmen neue Herausforderungen gerne an. Sprechen Sie uns einfach an!