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Hinweisgeberschutzgesetz verkündet: Ein Meilenstein für Whistleblower! 

2. Juni 2023|

📣 BREAKING NEWS 📣  Verabschiedet war es schon, doch nach der nunmehr erfolgten Verkündung des Hinweisgeberschutzgesetz wird es ernst. Ab dem 2. Juli 2023 tritt das Gesetz in Kraft und Unternehmen müssen Vorsorge treffen, um dem vom Gesetzgeber geforderten besonderen Schutz von Whistleblower zu entsprechen. Das neue Gesetz stärkt die Rechte von Hinweisgebern und bietet eine Chance für viele Unternehmen, eine Kultur des Vertrauens im Rahmen einer funktionierenden Compliance Struktur aufzubauen. Als Beratungsunternehmen im Bereich Compliance und Unternehmensintegrität sagen wir Ihnen, was Sie nun beachten und umsetzen müssen. Sprechen Sie uns gerne an! 

Gesetzgebungsverfahren für das Hinweisgeberschutzgesetz geht in die zweite Runde: Neue Gesetzesentwürfe vorgelegt!

20. März 2023|

Die Koalitionsfraktionen legten am 17. März 2023 die geänderten Gesetzesentwürfe vor. Das primäre Ziel bleibt dabei unverändert! Der erste Gesetzesentwurf nimmt Beamte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes heraus, sodass nach deren Auffassung eine Zustimmung der Ländervertreter nicht mehr notwendig sei. Ergänzende Regelungen hierzu im zweiten Gesetzesentwurf. Dieser soll die Meldungen von Beamten insbesondere mittels Anpassung der beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht ermöglichen. Die Beratung erfolgt am 27. März 2023 im Rechtsausschuss, sodass das Inkrafttreten bereits Ende April möglich ist. Wir hoffen, dass das Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber bald verabschiedet wird und damit ein starkes Signal in die richtige Richtung gesetzt wird!

EDSA (engl. EDPB) veröffentlicht Arbeitsbericht zu Cookie-Beschwerden

21. Februar 2023|

Der europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat einen Arbeitsstand zu den eingegangenen Beschwerden des Datenschutzaktivisten Max Schrems hinsichtlich verschiedener Cookie-Banner-Praktiken veröffentlicht. Die Feststellungen sind für die deutschen Anwender im Kern nicht neu. So wird festgestellt, dass Cookie-Banner u.a. dann unzulässig sind, wenn die Einwilligungsboxen vorangekreuzt sind oder eine Ablehnung der Einstellungen, analog der Annahme, nicht auf der ersten Seite des Cookie-Banners möglich ist.   Die Aufmerksamkeit für Cookie-Banner steigt und damit auch das Bußgeldrisiko für unzulässige Gestaltungen. Nutzen Sie die Chance und gestalten Sie Ihren Cookie-Banner rechtskonform, schließlich ist dies das Erste, was ein Besucher Ihrer Website sieht. Gerne beraten wir Sie dabei.

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