OVG Lüneburg: Insolvenzverwalter steht kein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch zu
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in seinem Beschluss vom 26.06.2019 (Az. 11 LA 274/18) entschieden, dass ein Insolvenzverwalter nicht Betroffener im Sinne der DSGVO ist und diesem damit kein unmittelbarer Auskunftsanspruch gegenüber datenverarbeitenden Stellen zusteht. Gegenstand des Verfahrens vor dem OVG Lüneburg war ein Auskunftsanspruch gegenüber der Finanzverwaltung. Der Insolvenzverwalter wollte [...]