Welche Folgen haben Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)? Muss ein Unternehmen bei einer Datenpanne mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen? Die Antwort kann hier nur „ja“ lauten. Mit Blick auf die für Deutschland zuständigen Aufsichtsbehörden hatten wir bereits darüber berichtet, dass die Schonfrist bei der Sanktionierung von Datenschutzverstößen vorbei ist und nicht gesetzeskonformes Verhalten mit zum Teil beachtlichen Bußgeldern belegt wird (vgl. hierzu https://tigges-dco.de/2019/02/13/verstoesse-dsgvo-bussgelder/ ).

Diese These bestätigt ein nunmehr bekannt gewordener Fall aus Italien. Der dort zuständige italienische Datenschutzbeauftragte hat gegen ein Vertriebsunternehmen eine Geldbuße von über 2 Million € verhängt, weil dieses ohne entsprechende Rechtsgrundlage über ein albanisches Callcenter Telefonwerbung durchgeführt hatte (vgl. Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde). Konkret hatte das Unternehmen durch den Dienstleister in Albanien Werbeanrufe durchführen lassen, ohne dass die kontaktierten Betroffenen eine Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken gegeben hatten. Die Betroffenen wurden auch nicht über ihre Rechte informiert. Insoweit stellte die Guardia di Finanzia als die für die Ermittlungen zuständige Behörde fest, dass eine entsprechende Information der Kunden auch nicht während des Telefongesprächs stattgefunden habe. Das albanische Callcenter habe insoweit über keinen Leitfaden verfügt, anhand dessen eine Aufklärung der Kunden hätte erfolgen und sich nachweisen lassen können. Vielmehr benutzte das Callcenter Telefonnummern aus dem eigenen Kundenstamm, um im Auftrag des verantwortlichen Unternehmens für ein drittes Unternehmen aus dem Energiesektor Strom- und Gaslieferungsverträge zu verkaufen.

Die doch recht drastische Höhe des Bußgeldes erklärt sich durch die kumulative Zusammensetzung aus 78 Verstößen gegen das Erhebungsverbot zu je 6.000,00 € und 155 Verstößen gegen das Verarbeitungsverbot zu je 10.000,00 € (vgl. Entscheidungsbegründung vom 11. April 2019). Da es sich vorliegend bei der Telefonwerbung um ein Massengeschäft handelt, kam es zwangsläufig zu einer Vielzahl von Verstößen, die im Ergebnis zu dem gegenständlichen Bußgeld von über 2 Million € geführt haben.

Praxis-Tipp

Sorgen Sie dafür, dass in Ihrem Unternehmen sämtliche Verarbeitungsvorgänge hinsichtlich personenbezogener Daten einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Besonders sensible Bereiche wie der der Telefonwerbung sollten zwingend rechtssicher aufgestellt werden. Eine Verarbeitung im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO ist essenziell, um etwaigen Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden.


Autor: Sebastian Keilholz, LL.M.

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