Ein Jahr nach der abgelaufenen Umsetzungsfrist der europäischen Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht ist es nun so weit!

Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Dieses tritt 3 Monate nach Verkündung in Kraft.

Der Bundestag möchte mit der Verabschiedung des HinSchGes einen weitreichenden Schutz für Hinweisgeber schaffen, in dem auch der anonyme Meldeweg -anders als in der europäischen Vorgabe – ermöglicht werden muss.

Welcher Zeitplan muss nun eingehalten werden?

  • Unternehmen mit über 249 Mitarbeitern müssen jetzt schnell sein. Die Pflicht zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems gilt ab Inkrafttreten des Gesetzes – demnach im Frühjahr 2023.
  • Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl von 50-249 Mitarbeitern wurde eine Schonfrist bist zum 17. Dezember 2023 beschlossen.
  • Für die Implementierung des anonymen Meldewegs soll eine Umsetzungsfrist bis zum 1. Januar 2025 vorgesehen sein.

Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen? Wir unterstützen Sie hierbei gerne!