Mehrere Anläufe und ein Vertragsverletzungsverfahren später ist das Hinweisgeberschutzgesetz endlich verabschiedet. Als in diesem Umfeld beratende Kanzlei freuen wir uns sehr über das baldige Inkrafttreten und sind uns sicher, dass die Einführung eines funktionierenden Hinweisgebersystems die Unternehmenskultur nachhaltig positiv beeinflusst. Das Gesetz wird Unternehmen helfen, ohne Integritätsverluste bestehende Missstände und Fehlverhalten aufzudecken.  Gleichzeitig ist der Schutz von Hinweisgebern ausreichend sichergestellt. 

Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses sieht nun folgende Anpassungen des Entwurfs vor: 

Verzicht auf Abgabe anonymer Hinweise – Anonyme Hinweise sollten dennoch bearbeitet werden können. 

Verstöße sollen nur dann erfasst werden, wenn sie sich auf den Arbeitgeber oder eine mit der hinweisgebenden Person beruflich in Verbindung stehende Stelle beziehen. 

Beweislastumkehr, wenn dies von der hinweisgebenden Person selbst geltend gemacht wird. 

Reduzierung des Bußgeldes auf maximal 50.000 Euro. 

Vertraulichkeit spielt im Hinweisgeberschutzgesetz eine herausragende Rolle. Indem Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, sich an Dritte zu wenden und auch anonyme Hinweise abzugeben, schaffen Sie ein Klima des Vertrauens. Dadurch fühlen sie sich ermutigt, potenzielle Verstöße ohne Angst vor Repressalien zu melden. Die Hürde, Bedenken anonym zu äußern, wird somit erheblich reduziert, was eine offene Kommunikation fördert und Ihnen ermöglicht, Probleme frühzeitig zu erkennen und diese gemeinsam mit Ihnen anzugehen. 

Unsere Beratungskanzlei steht Ihnen zur Seite, um Sie bei der Einführung und Umsetzung eines effektiven Hinweisgebersystems zu unterstützen. Mit unserer Expertise und Erfahrung helfen wir Ihnen dabei, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Hinweisgeber zu schützen und so ein transparentes Arbeitsumfeld zu schaffen.  

Mehr noch: Unsere Hinweisgeberplattform können Sie für viele weitere Eingabeformulare verwenden (ob als Eingabetool für neue Ideen, zur Meldung von Erfindungen i.S.d. Arbeitnehmererfindergesetzes oder als Kummerkasten uvm.). Zusammen können wir für Ihr Unternehmen eine vollständig individualisierte Plattformlösung einrichten. Ein Link mit vielen Möglichkeiten. 

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Hinweisgeber die Anerkennung und Sicherheit erhalten, die sie verdienen. 💪