Nach Einführung der Möglichkeit der neuen E-Rezepte mittels QR-Code hat die Datenschutzbehörde in Schleswig-Holstein nun zum Versand via E-Mail und SMS Stellung genommen. Zusammen mit dem QR-Code werden Name der versicherten Person, Geburtsdatum, Kontaktdaten des Arztes, Ausstellungdatum und das verschreibungspflichtige Arzneimittel übermittelt. Die unverschlüsselte Übermittlung dieser Daten erhöhe das Risiko, missbräuchlich mit diesen umzugehen. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde verstößt ein solcher Versand gegen Art. 32 DSGVO. Es sind einzelfallabhängig geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Eine Einwilligung zum Versand ist nicht ausreichend, da es sich um eine objektive Rechtspflicht handelt.