Nachdem im Januar ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden ist, hat das Bundeskabinett am 27.07.2022 den Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes beschlossen. Kernstück des Gesetzes ist die Einrichtung der interne und externe Meldestelle von Verstößen. Das Gesetz tangiert sowohl die Privatwirtschaft als auch den gesamtöffentlichen Sektor mit mindestens 50 Beschäftigen. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen diese Regelung sofort ab Inkrafttreten des Gesetzes umsetzen. Bis zum 17.12.2023 muss die Beschwerdestelle in Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern eingerichtet, bzw. die Vorgaben des Gesetzes umgesetzt, werden. Das Gesetz tritt drei Monate nach Verkündung (geplant noch 2022) im Bundesgesetzblatt in Kraft.