Arbeitszeiterfassung mittels Fingerprint
Die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprint ist nicht erforderlich zur Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit ohne ausdrückliche Einwilligung der Beschäftigten unzulässig – so das Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.10.2019 – Ca5451/19. Auch die Zeiterfassung im Beschäftigtenverhältnis unterliegt einem ständigen Fortschritt. Erfolgte die Zeiterfassung früher noch mittels einer analogen Stechuhr, sind heute [...]