Der europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat einen Arbeitsstand zu den eingegangenen Beschwerden des Datenschutzaktivisten Max Schrems hinsichtlich verschiedener Cookie-Banner-Praktiken veröffentlicht. Die Feststellungen sind für die deutschen Anwender im Kern nicht neu. So wird festgestellt, dass Cookie-Banner u.a. dann unzulässig sind, wenn die Einwilligungsboxen vorangekreuzt sind oder eine Ablehnung der Einstellungen, analog der Annahme, nicht auf der ersten Seite des Cookie-Banners möglich ist.
Die Aufmerksamkeit für Cookie-Banner steigt und damit auch das Bußgeldrisiko für unzulässige Gestaltungen. Nutzen Sie die Chance und gestalten Sie Ihren Cookie-Banner rechtskonform, schließlich ist dies das Erste, was ein Besucher Ihrer Website sieht. Gerne beraten wir Sie dabei.