Die Koalitionsfraktionen legten am 17. März 2023 die geänderten Gesetzesentwürfe vor. Das primäre Ziel bleibt dabei unverändert!
Der erste Gesetzesentwurf nimmt Beamte aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes heraus, sodass nach deren Auffassung eine Zustimmung der Ländervertreter nicht mehr notwendig sei. Ergänzende Regelungen hierzu im zweiten Gesetzesentwurf.
Dieser soll die Meldungen von Beamten insbesondere mittels Anpassung der beamtenrechtlichen Verschwiegenheitspflicht ermöglichen. Die Beratung erfolgt am 27. März 2023 im Rechtsausschuss, sodass das Inkrafttreten bereits Ende April möglich ist. Wir hoffen, dass das Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber bald verabschiedet wird und damit ein starkes Signal in die richtige Richtung gesetzt wird!