Versand von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – Nutzung von WhatsApp & Co
In vielen Unternehmen ist es Normalität, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) per Email oder auch über WhatsApp an den Chef oder die Personalabteilung übersandt werden. Doch was sagt die DSGVO dazu? Problem Der Grund für die Nutzung dieser Kommunikationswege ist die sich aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz ergebende Eilbedürftigkeit – der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit hat demnach im Zweifel am [...]