Datenschutz

Europäische Regelungen wie die EU-Datenschutzgrundverordnung und nationale Regelungen wie das Bundesdatenschutzgesetz verpflichten alle Unternehmen zu umfassendem Datenschutz und der Absicherung ihrer digitalen Aufzeichnungen gegen unbefugte Zugriffe. Gleichzeitig verändert sich die Verarbeitung, Verwaltung und Auswertung von Daten durch die fortschreitende Digitalisierung fundamental.

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Ohne Datenschutz geht es nicht

Spätestens seit Wirksamwerden der Europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 ist das Thema in aller Munde. Aber Datenschutzbestimmungen existieren schon lange – und deren Bedeutung ist keinesfalls geringzuschätzen. Daher müssen Unternehmen Konzepte erarbeiten, wie sie sich gegen Datenschutzverstöße von innen und außen wappnen können und einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherstellen.

Unsere Leistung für Sie

Die Beratungsleistung von TIGGES DCO umfasst die Risikoanalyse und Bestandsaufnahme im Rahmen der aktuellen Datenschutzbestimmungen und den Aufbau eines professionellen Systems, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden und die Organisation so aufzustellen, dass die Strukturierung und Durchführung von Datenverarbeitungsaktivitäten dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechend aufgestellt ist – rechtlich und strategisch.

TIGGES DCO unterstützt in diesem Zusammenhang den/die Datenschutzbeauftragten des Unternehmens in allen strategischen, organisatorischen und rechtlichen (in Kooperation mit der TIGGES Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaft mbB) Fragestellungen. Ebenso stellt TIGGES DCO Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung und bringt damit unmittelbar umfassendes Know-how ein.

Wichtigen unternehmerischen Fragestellungen richtig begegnen

Die umfassende Datenschutzberatung gewährleistet eine gesteigerte Sicherheit und Sensibilität im Umgang mit Daten im unternehmerischen Alltag. Es werden Fragen beantwortet wie: Wie kann ich Kundendaten im Vertrieb rechtssicher und bestmöglich weiter nutzen? Wie kann ich heute noch Werbemaßnahmen durchführen? Welche Punkte muss ich bei der Datenerhebung beachten? Welche Rolle spielt die eingesetzte Hardware im Datenschutz?

Verstöße werden geahndet

Kein Unternehmen kann sich der Verpflichtung entziehen, schützenswerte Daten wirklich professionell zu sichern und verantwortungsvoll zu nutzen. Und der Gesetzgeber ist nicht zu Späßen aufgelegt: Die Datenschutzgrundverordnung sieht bei einem Verstoß Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bis vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz kann zusätzlich mit einem Bußgeld bis 300.000 Euro oder einer bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe geahndet werden.

Compliance

Die gebotene Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen und moralisch-ethischer Vorgaben (Compliance) ist für alle Unternehmen entscheidend. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen sowohl national als auch international immer komplexer, so dass leicht eine Regelung oder eine Rechtspflicht übersehen werden kann. Verstöße beispielsweise im Steuer- oder im Wettbewerbsrecht können zu drakonischen Strafen und zu erheblichen Reputationsschäden führen. Eine verantwortungsbewusste und langfristig orientierte Unternehmensführung kommt daher ohne ein Compliance Management System nicht aus.

Unternehmen, die sich dem Compliance-Gedanken aktiv und sichtbar verschreiben, mindern das Risiko Fehler zu begehen, steigern ihren guten Ruf und werden als solider, verlässlicher Partner wahrgenommen. Das wiederum führt dauerhaft zu besseren Geschäften und stabileren Kundenbeziehungen.
Geschäftsführer und Vorstände schützen sich durch ein effizientes und an die Bedürfnisse ihres Unternehmens angepasstes Compliance Management System vor potenziellen Haftungsrisiken. Sie können nachweisen, dass sie alles dafür getan haben, dass aus ihrer Organisation heraus keine Pflichtverstöße erfolgen.
Die öffentliche Hand und viele Konzerne erwarten von ihren Auftragnehmern ein etabliertes Compliance Management System. Können Unternehmen dieses nachweisen, steht ihnen der Zugang zu wesentlich mehr Ausschreibungen offen.

Das Unternehmen absichern

Compliance: Das ist ein Begriff, der viele Unsicherheiten aufwirft – im Kern bedeutet Compliance „integres Verhalten“. Oder ausführlicher formuliert: „Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen.“

Unternehmen, die den Compliance-Gedanken in die Tat umgesetzt haben, haben ihre Strukturen und Prozesse darauf ausgerichtet, alles dafür zu tun, Verfehlungen innerhalb der Organisation zu verhindern und die Einhaltung von gesetzlichen Pflichten und unternehmensinternen Richtlinien jederzeit bestmöglich sicherzustellen. Dies hilft Unternehmen und ihren Organen dabei, Sanktionen zu vermeiden, die durch solche Pflichtverstöße sonst aufkommen können. Kurz gesagt: Wer auf ein funktionierendes Compliance Management System als Frühwarnsystem verweisen kann, minimiert das Risiko von Pflichtverstößen. Und selbst wenn trotz aller Sorgfalt doch etwas schief gehen sollte, so reduziert der Nachweis eines Compliance Management Systems mögliche Haftungs- und Schadensersatzansprüche Dritter und Unannehmlichkeiten durch die Strafverfolgungsbehörden.

Hinweisgeberschutzgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – die Einführung von Hinweisgebersystemen ist nun gesetzlich vorgeschrieben. Ob Sie unter die gesetzlichen Anforderungen fallen und wie Sie ein solches Tool als Innovationstreiber einsetzen können, zeigen wir Ihnen gerne!
Machen Sie die Pflicht zur Tugend und richten Sie ein Hinweisgebersystem ein. Weitere Informationen erhalten Sie hier!

Praxisrelevante Schwerpunkte:

Das Thema Healthcare Compliance bekommt einen immer höheren Stellenwert für die Gesundheitswirtschaft. Der Sektor bietet typische Compliance-Risiken, die es gilt durch ein passgenaues Compliance Management zu kontrollieren.

Tax Compliance heißt eigentlich so viel wie Steuerehrlichkeit – und doch verbirgt sich dahinter so viel mehr. Tax-Compliance Management Systeme (= Tax CMS) dienen dazu, in komplexen Strukturen, Prozesse zu etablieren, die die Einhaltung der Regeln sicherstellen. […]

Das Kartellrecht oder auch Wettbewerbsrecht regelt, wie Unternehmen im Wettbewerb agieren sollen. Das Kartellrecht will den fairen und unverfälschten Wettbewerb sichern sowie Verhalten verhindern und bestrafen, welches den Anreiz zu Innovation untergräbt und Verbraucher schädigt. […]

Compliance für den Mittelstand

TIGGES DCO berät Unternehmen beim Aufbau, der Implementierung und der laufenden Pflege von Compliance Management Systemen. Besonders für den Mittelstand ist diese Dienstleistung relevant, denn die Berater von TIGGES DCO setzen in jedem Unternehmen die Compliance-Anforderungen individuell und mit dem speziellen Blick auf die konkrete Struktur um, stellen sich auf die jeweiligen Bedürfnisse ein und überprüfen auch, ob es branchenspezifische Parameter gibt, die in einem Compliance Management System umgesetzt werden müssen. Die Experten übernehmen dabei auch die regelmäßigen Kontrollen der Struktur und passen diese an, sofern sich relevante gesetzgeberische und/oder unternehmerische Veränderungen ergeben haben. Entscheidend dabei ist, dass das neue Compliance-System schlank und effizient bleibt und das Unternehmen nicht mit unnötiger Bürokratie und mit unnötigen Kosten belastet. Dies hat TIGGES DCO immer im Blick und orientiert sich stets auch an der jeweiligen Unternehmensgröße und an dem konkreten Risikoprofil.

TIGGES DCO stellt Unternehmen auch zertifizierte, externe Compliance-Officer zur Verfügung. Damit entlastet die Beratungsgesellschaft mittelständische Unternehmen maßgeblich und verhindert, dass interne Kapazitäten gebunden werden.

Organisation

Unternehmen sind ständigen Veränderungs- und Optimierungsszenarien und neuen gesetzlichen Vorgaben, etwa in der Arbeitssicherheit, unterworfen. Zukunftsorientierte externe Organisationsberatung stellt eine konsequente Umsetzung und Implementierung der Prozesse und Abläufe gemäß den gesetzgeberischen Vorgaben sicher. Auch in Fragen des Qualitätsmanagements können Sie sich auf uns verlassen. Wir begleiten Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung für Zertifizierungen, z.B. ISO 9001 und Informationssicherheits-Managementsysteme nach ISO-Norm 27001.

Eine gezielte Organisationsberatung hilft Ihnen dabei, Prozesse und Strukturen kritisch zu hinterfragen und dadurch Optimierungspotenziale zu realisieren. Auf diese Weise steigern Sie Ihre Effizienz, bündeln Ressourcen und werden wirtschaftlich erfolgreicher.
Durch den stetigen Wandel der Wirtschaft sind auch Unternehmen gezwungen, sich immer wieder neu zu erfinden und zu positionieren. Dafür ist oftmals auch eine gezielte Neuorganisation notwendig. Gute Beratung kann diesen Prozess begleiten und absichern.
Eigentümerwechsel, Zusammenschluss, Sanierung: In Unternehmen kann es regelmäßig zu Umstrukturierungen kommen. Diese sind eng mit einer umfassenden Reorganisation verbunden und erfordern besondere Kompetenzen in der Analyse und Umsetzung.

Das Unternehmen effizienter aufstellen

Einfach gut organisiert: Das wünschen sich viele Unternehmen. Denn gut organisierte und strukturierte Unternehmen sind erfolgreicher, das beweist die Praxis immer wieder. Gerade unter dem Eindruck aktueller gesetzlicher und politischer Rahmenbedingungen, technischer Entwicklungen sowie Ressourcenknappheit und Fachkräftemangel ist es für Unternehmen unabdingbar, ihre Organisationsstruktur und -systematik immer wieder zu analysieren und zu modernisieren.

Unsere Leistung für Sie

TIGGES DCO hat sich auf dieses Beratungsfeld spezialisiert und bietet Organisationsberatung insbesondere im Hinblick auf zwei Themenfelder. Während die Digitalisierung die Informations- und Arbeitsabläufe sowie die Mediennutzung und die Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeiter verändert und die Effektivität und Effizienz eines Unternehmens auf eine neue Stufe führen kann, führt das Veränderungsmanagement (Change Management) zur Umsetzung neuer Strategien, Strukturen, Systeme, Prozesse oder Verhaltensweisen. Diese Veränderungen müssen geplant, kommuniziert und implementiert werden, sodass die angestrebte Veränderung in der Organisation wirksam werden kann.

Die Berater von TIGGES DCO sind erfahren in der Neuordnung von Geschäftsabläufen, Prozessen und Arbeitsverfahren und können aufgrund dessen Unternehmen aller Branchen und Größen bei der gesamten Restrukturierung ihrer internen Organisation begleiten und auch spezifische Fragestellungen beantworten. Dabei liegt der Fokus immer auf höchst individuellen Konzepten, die den Ansprüchen von Unternehmen und deren Organen gerecht werden, spezifische Wettbewerbs- und Marktsituationen ins Auge fassen und auch dazu geeignet sind, sich in der Praxis weiterentwickeln zu lassen. Im Mittelpunkt steht der Aufbau einer Organisationstruktur, die sich in der Praxis kontinuierlich weiterentwickeln lässt.

Insbesondere unterstützt TIGGES DCO Ihr Unternehmen bei der Einrichtung von Qualitätsmanagement-Systemen nach der ISO-Norm 9001 und Informationssicherheits-Managementsysteme nach ISO-Norm 27001.

Unser Beratungsangebot umfasst unter anderem:

  • Begleitung von Digitalisierungsvorhaben

  • Organisatorische Restrukturierung nach Fusionen oder Übernahmen
  • Reorganisation von Prozessen im Rahmen von Sanierungsverfahren

  • Strategieberatung zur Mitarbeiterbindung

  • Strategische Begleitung in Veränderungsprozessen

Schulungen

Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Schulungen sowie flexible E-Learning-Module. Darüber hinaus laden wir Sie regelmäßig zu Kurzseminaren ein, in denen wir aktuelle Themen für Sie kurz & knackig aufbereiten. Mehr zu unseren Weiterbildungsformaten erfahren Sie unten.

Schulungen, Workshops & E-Learning

Nahezu jedes Datenschutz- und Compliancekonzept sieht regelmäßige Mitarbeiterschulungen vor. Wir unterstützen Sie bei der effizienten Umsetzung, z.B. in Form von E-Learning Modulen maßgeschneidert für Ihr Unternehmen. Daneben bieten wir Ihnen auch Präsenz-Workshops zur praxisnahen Wissensvermittlung.

E-Learning ist ein wichtiges Instrument moderner Unternehmensführung. Es kann insbesondere für Mitarbeiter-Schulungen, die nach der DSGVO gesetzlich erforderlich sind, besonders effektiv eingesetzt werden. Für unsere Kunden haben wir daher ein maßgeschneidertes E-Learning Angebot entwickelt, das sich nahtlos in unser Mandantenportal Work & Share einfügt und so die Einhaltung und Dokumentation Ihrer Unterweisungspflichten gegenüber Ihren Mitarbeitern sicherstellt. Neben dem Lern-und Prüfungsmodul beinhaltet das E-Learning auch Teilnahmebestätigungen inkl. Prüfergebnis, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Zudem erfolgt eine vollumfängliche Dokumentation der Durchführung der Schulung, welche im Bedarfsfall der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden kann. Jede Schulung wird passgenau entwickelt und berücksichtigt dessen individuelle Merkmale und Anforderungen des jeweiligen Unternehmens.

Hier finden Sie unsere allgemeine Preisliste E-Learning. Gern unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Die meisten Vorgaben der DSGVO gelten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gleichermaßen wie für große Unternehmen. Einzige Ausnahme ist, dass kleine Unternehmen, bei denen weniger als zwanzig Personen regelmäßig und automatisiert mit personenbezogenen Daten arbeiten, keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Allen anderen Pflichten müssen sie aber dennoch nachkommen.

Diese sogenannte „Entlastung“ bürdet dem Inhaber bzw. Geschäftsführer daher alle Verantwortung dafür auf, den Datenschutz im eigenen Betrieb zu organisieren. Das ist angesichts der Bestimmungen in 99 Artikeln in der DSGVO plus weiterer 85 Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine enorme Herausforderung. Daher empfiehlt sich ein kleines und angepasstes Datenschutz-Management für Ihr Unternehmen, zum Beispiel in Anwendung der Richtlinie 10010 der VdS Schadenverhütung. Die VdS Schadenverhütung ist Ihnen vielleicht schon bei der Arbeitssicherheit, Brandschutz oder anderen betrieblichen Herausforderungen angenehm bekannt.

In diesem Workshop lernen Sie anhand konkreter Anwendungsfälle aus Ihrer betrieblichen Praxis wie Sie den Datenschutz gewährleisten und welche Arbeitsmittel Ihnen im Alltag dabei helfen. Sie erhalten nach dem Kurs die Arbeitsergebnisse und Ihre Teilnahmebestätigung, mit der Sie die Erfüllung Ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten nachweisen können.

Vorteile für Sie

  • Kompakte Inhalte zugeschnitten auf Ihre Zielgruppe
  • Workshop-Konzept in einer Kleingruppe stellt die Anwendungsfälle aus Ihrer betrieblichen Praxis in den Mittelpunkt
  • Unterlage mit den erarbeiteten individualisierten Vorlagen im Nachgang zum Workshop
  • Nachweis der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten

Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns hier. Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot.

BESCHWERDESTELLE AUSKUNFTEIEN

Sie haben eine Beschwerde?
Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

Beschwerdeportal

beschwerde-auskunfteien@tigges-dco.de

0211-819982-70

TIGGES DCO · Zollhof 8 · 40221 Düsseldorf

Überwachungsstelle Datenschutz

Die EU-Datenschutzgrundverordnung ermöglicht es Berufs- und Interessensverbänden, Vereinigungen u.a. sich Verhaltensregeln (auch Code of Conduct (CoC) genannt) zu geben – hierbei handelt es sich um ein nach wie vor noch nicht weit verbreitetes Instrument der Selbstregulierung. Verhaltensregeln sollen dabei primär den Umgang mit einzelnen Datenverarbeitungsbereichen erleichtern. Die Verbände etc. haben die Möglichkeit ich selbst zu überwachen oder diese Überwachungstätigkeit einem externen Unternehmen zu übergeben.

Überwachungs- und Beschwerdestelle nach Art. 41 DSGVO

Eine externe Überwachungsstelle für genehmigte Verhaltensregeln („Code of Conduct") gem. Art. 41 DSGVO ist eine durch die zuständige Aufsichtsbehörde akkreditierte Stelle, die Überwachungstätigkeiten in Erfüllung der Anforderungen des Art. 41 DSGVO ausübt.

Im Zuge der Akkreditierung muss die Stelle gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde ihre Eignung im Hinblick auf ihr Fachwissen und ihre Unabhängigkeit nachweisen und darüber hinaus Verfahren festlegen, die es ihr ermöglichen, zu bewerten, ob Verantwortliche und Auftragsverarbeiter die Verhaltensregeln anwenden können, die Einhaltung der Verhaltensregeln zu überwachen und die Anwendung regelmäßig zu überprüfen. 

Code of Conduct

Gemäß Art. 40 der DSGVO können Unternehmen sowie diverse Stellen wie Verbände und andere Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, Verhaltensregeln im Sinne der DSGVO erstellen und der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorlegen. Mit der Genehmigung der Verhaltensregeln durch die zuständige Aufsichtsbehörde werden diese durch die Aufsichtsbehörde in ein Verzeichnis aufgenommen und veröffentlicht.
Am 4.6.2019 hat der EDSA Leitlinien über Verhaltensregeln und Überwachungsstellen gemäß der DS-GVO (in der endgültigen Fassung 2.0 abrufbar unter https://edpb.europa.eu/sites/edpb/files/files/file1/edpb_guidelines_201901_v2.0_codesofconduct_de.pdf; im Folgenden „Leitlinien über Verhaltensregeln“) veröffentlicht, die eine praktische Orientierungshilfe und Unterstützung im Rahmen des Verfahrens und der Regeln für die Einreichung, Genehmigung und Veröffentlichung von Verhaltensregeln auf nationaler und europäischer Ebene bieten sollen (Leitlinien über Verhaltensregeln Nr. 1.1 Rn. 3).

Unsere Leistung für Sie

Wir begleiten Sie auf dem Weg zum Antrag auf Genehmigung Ihres Code of Conduct und auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung bzw. bei bereits bestehendem Code of Conduct dessen Änderung oder Erweiterung. TIGGES DCO übernimmt die Beantragung der Akkreditierung als Überwachungsstelle bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und nimmt nach erfolgreicher Akkreditierung die Überwachungstätigkeiten in Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer Organisation wahr.  

Aktuelle Überwachungszuständigkeit

TIGGES DCO ist aktuell für folgende Verhaltensregeln (CoC) als Überwachungsstelle akkreditiert:

Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien des Verbandes der Wirtschaftsauskunfteien e.V. vom 25.05.2018 (in der Fassung vom 01.01.2020)

Überwachungsstelle Datenschutz

info@tigges-dco.de

0211-819982-0

Zollhof 8 · 40221 Düsseldorf

Work & Share

Die Erfüllung der umfangreichen Dokumentationspflichten im Bereich des Datenschutzes erfordern ein effizientes und sicheres Dokumentenmanagement sowie die Möglichkeit, Themen unkompliziert und schnell mit Ihrem Datenschutzbeauftragten klären zu können – nur so ist sichergestellt, dass Sie bei Anfragen und Überprüfungen mit wenig Aufwand zeitnah ihren Auskunftspflichten nachkommen können.

Die Plattform DCO Work & Share ermöglicht es uns das Dokumentenmanagement für unsere Kunden effizient und effektiv abzuwickeln – mit wenigen Klicks haben unsere Mandanten Zugriff auf alle wichtigen datenschutzrechtlich relevanten Dokumente und können stets sicher sein, auf die aktuellste Version zuzugreifen. Darüber hinaus bietet Work & Share umfangreiche Funktionen, die die Gestaltung der datenschutzrechtlich relevanten Aktivitäten vereinfacht und dokumentiert.

Sie möchten mehr über DCO Work & Share und die Vorteile der Nutzung erfahren – sprechen Sie uns an.

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Wir arbeiten kundenorientiert und nehmen neue Herausforderungen gerne an. Kommen Sie auf uns zu!