Das Thema Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschäftigen aktuell viele Unternehmen im Mittelstand. Doch bei der Einführung eines Meldekanals geht es um weit mehr als nur die Vermeidung von Bußgeldern oder Reputationsschäden.
Ein Hinweisgebersystem ist ein echter Innovationstreiber
Häufig schlummern in Unternehmen großartige Ideen oder Verbesserungsvorschläge, die im direkten Austausch mit Vorgesetzten untergehen oder aus falscher Zurückhaltung nicht geäußert werden. Ein vertrauliches System dient hier als wertvoller Ideenpool. Es ermöglicht den Mitarbeitern, Missstände frühzeitig aufzuzeigen und Prozesse nachhaltig zu optimieren, bevor die Aufsichtsbehörden aktiv werden.
Wer muss jetzt handeln?
- Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden sind bereits in der Pflicht, sichere Meldekanäle bereitzustellen.
- Für das LkSG gelten je nach Mitarbeiterzahl spezifische Fristen, wobei auch kleinere Zulieferer proaktiv tätig werden sollten, um gegenüber großen Vertragspartnern die Einhaltung von Standards zu belegen.
Full-Service für Ihre Sicherheit
Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen rechtssicher und effizient umzusetzen. Während wir, das TIGGES DCO Team, den First Level Support mit der Einrichtung und Überwachung übernehmen, stehen unsere Kollegen von TIGGES für den Second Level Support bereit, um rechtlich komplexe Sachverhalte in den Fachabteilungen zu klären.
Haben Sie Fragen zur Umsetzung? Wir begleiten Sie gerne auf diesem Weg.