Die DSGVO ermöglicht es Unternehmen, Verbänden und weiteren Vereinigungen, eigene Verhaltensregeln in Form eines Code of Conduct zu etablieren. Dieses wertvolle Instrument der Selbstregulierung schafft nachhaltige Sicherheit im Umgang mit komplexen Datenverarbeitungen und erleichtert den Arbeitsalltag.

Das TIGGES DCO Team unterstützt Sie in diesem Prozess als akkreditierte Überwachungsstelle sowie Beschwerdestelle nach Artikel 41 DSGVO. Wir bringen das erforderliche Fachwissen und die notwendige Unabhängigkeit ein, um die Einhaltung Ihrer Regeln objektiv zu bewerten und regelmäßig zu überprüfen.

Aktuell sind wir für folgende Verhaltensregeln (CoC) als Überwachungsstelle akkreditiert: Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25. Mai 2024.

Wir begleiten Sie gerne von der ersten Idee über die Ausarbeitung bis hin zur erfolgreichen Genehmigung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden. Gemeinsam finden wir den optimalen Weg, um die Compliance in Ihrer Organisation zu stärken und transparent zu gestalten.

Wir freuen uns auf einen Austausch über Ihre individuellen Möglichkeiten und Ziele im Datenschutz.