In unserer Datenschutz-Basics Reihe widmen wir uns heute den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, einem essenziellen Thema für Unternehmen. Im Fokus steht dabei die Frage, wann die Verarbeitung von Daten überhaupt erlaubt ist und wie Unternehmen Abmahnungen vermeiden können.

Datenschutz-Basics: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Schauen wir uns die 4 zentralen Rechtsgrundlagen an:

Einwilligung: Eine der bekanntesten Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung ist die Einwilligung der betroffenen Person. Diese muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein. Das bedeutet, dass die Person aktiv zustimmen muss, bevor ihre Daten verarbeitet werden dürfen.

Vertragserfüllung: Datenverarbeitung ist auch dann zulässig, wenn sie zur Erfüllung eines Vertrags mit der betroffenen Person erforderlich ist. Zum Beispiel die Verarbeitung von Kundendaten, um Bestellungen abzuwickeln oder Dienstleistungen zu erbringen.

Gesetzliche Grundlage: Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann auch auf der Grundlage von Gesetzen oder anderen rechtlichen Bestimmungen erfolgen. Zum Beispiel, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht, z. B. die Aufbewahrung von Buchhaltungsunterlagen gemäß steuerrechtlichen Vorschriften.

Berechtigte Interessen: Unternehmen können Daten auch auf Grundlage ihrer berechtigten Interessen verarbeiten, solange diese nicht durch die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person außer Kraft gesetzt werden. Hierbei ist eine sorgfältige Abwägung der Interessen notwendig.

Und wie können Unternehmen Abmahnungen vermeiden?

Eine klare Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist unerlässlich, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Schulungen für Mitarbeiter und ein durchdachtes Datenschutzkonzept können helfen, potenzielle Stolperfallen zu umgehen.

Bedenken Sie aber immer: Die Dokumentation ist wichtig. Die Prozesse müssen jedoch auch stets in Ihr Unternehmen passen und von den Mitarbeitern gelebt werden.

In unserer Beratung überlegen wir deshalb zusammen mit den jeweiligen Abteilungen, welche Prozesse zum datenschutzkonformen Umgang mit PbD (Privacy by Design) wie ausgestaltet werden können und entwickeln so gemeinsam einen Weg zum datenschutzkonformen Umgang.