Am 10.02.2023 fand sich der Bundesrat zusammen, um unter anderem über das zuvor vom Bundestag im Dezember beschlossene Hinweisgeberschutzgesetz abzustimmen. Das Gesetz erhielt von den Ländervertretern nicht die notwendige Mehrheit – das Gesetz wurde erst einmal gestoppt! In der Begründung hieß es, gerade kleine Unternehmen würden übermäßig strapaziert. Zudem ginge der Entwurf in der aktuellen Fassung weit über die EU Whistleblowing Richtlinie hinaus. Es hieß, dass gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit mehr Augenmaß gehandelt werden müsse. Der Gesetzesentwurf wird nunmehr in den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat gehen, um dort einen Kompromiss zu finden!