Die polnische Datenschutzaufsicht hat aufgrund einer Datenschutzverletzung aus 2019 eine empfindliche Geldstrafe gegen den Verantwortlichen (Mobilfunkanbieter “Virgin-Mobile”) ausgesprochen. Durch das Fehlen von angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) war es möglich, dass Daten von Abonnenten inklusive der Registrierungsbestätigungen durch unberechtigte Personen eingesehen werden konnten.  

Im ersten Schritt konnte sich der Verantwortliche im Rahmen eines Verwaltungsrechtsstreits noch gegen das Bußgeld wehren. Der  EuGH hat diese Entscheidung revidiert. Die polnische Datenschutzaufsicht hat im Ergebnis die Geldbuße um ca. 100.000€ auf 340.000€ gesenkt.  

Die Entscheidung zeigt wieder einmal, wie wichtig angemessene technische Schutzmaßnahmen sind.  

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Wirksamkeit Ihrer TOMs.