Der europäische Datenschutzausschuss (EDSA = European Data Protection Board), ein Zusammenschluss u.a. der nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden, hat zum 19.1.2023 Leitlinien zu den Betroffenenrechten angenommen.  

Hiermit werden allgemeine Fragen rund um die Ausgestaltung und Beantwortung der Betroffenenrechte beantwortet und über die einzelnen Ländergrenzen hinweg ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Bearbeitung von Betroffenenanfragen geschaffen.  

Im Mittelpunkt der noch nicht veröffentlichten Leitlinie steht das Recht auf Auskunft. Neben dieser Leitlinie hat der EDSA auch seine Leitlinie zu Einwilligung überarbeitet. Diese wird für Sie hauptsächlich im Rahmen des Cookie-Consent interessant.  

Sobald die beiden Leitlinien veröffentlicht wurden erfahren Sie in unseren Blogbeiträgen mehr!