Eine niederländische Fluggesellschaft ist Opfer eines Hackerangriffs geworden, bei dem personenbezogene Daten von rund 83.000 Fluggästen heruntergeladen worden. Die Fluggesellschaft machte es den Hackern leicht, da sie lediglich ein Passwort für ihr System verwendete, welches dazu noch einfach zu knacken war. Die niederländische Datenschutzbehörde verhängte aus diesem Grund gegen die Fluggesellschaft ein Bußgeld in Höhe von 400.000,00 € und stützt sich dabei auf Art. 32 DSGVO. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, unter Berücksichtigung des Stands der Technik geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.