Die finnische Aufsichtsbehörde hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Protokoll- bzw. Logdaten von einem Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO erfasst sind und dies abgelehnt. Dieses Ergebnis wurde damit begründet, dass diese Daten nicht die betroffene Person selbst betreffen, sondern im Zusammenhang mit der Zugriffsverwaltung auf die personenbezogenen Daten der betroffenen Person stehen. Vielmehr könnten sich die Protokolldaten auf die Mitarbeiter beziehen, die die Daten der betroffenen Person verarbeitet haben. Der Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO besteht aber nur hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die den Auskunftssuchenden betreffen.