Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat mit Mitteilung vom 27. August 2021 bekannt gegeben, dass sie die neuen EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer anerkenne, sofern sie unter das Schweizer Datenschutzrecht fallen. Bis zum 27. September 2021 gilt eine Übergangsfrist für die Verwendung der alten Musterverträge. Für bestehende Verträge endet die Übergangsfrist zum 31. Dezember 2022. Gleichwohl sieht der EDÖB auch Anpassungsbedarf, dessen Umfang variiert, je nachdem, ob die Datenübermittlung ausschließlich nach dem Schweizer Datenschutzrecht oder der DSGVO zu beurteilen ist.

Mitteilung EDÖB vom 27. August 2021

Mitteilung Paper EDÖB vom 27. August 2021

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