Anlässlich der stark gestiegenen Bedeutung des Home-Office im beruflichen Alltag im Zuge der COVID-19-Pandemie hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ein Papier mit Best-Practice-Prüfkriterien hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Regelungen bei Homeoffice veröffentlicht.  Die Aufsichtsbehörde führt dazu aus, dass die aufgeführten Prüfpunkte nicht als abschließend zu betrachten sind, aber im Sinne einer gezielten Prävention von Datenschutzverstößen eine gesteigerte Sensibilisierung für dieses Thema erreicht und mit konkreten Prüffragen der eigene Stand der Umsetzung unterstützt werden kann.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung des Home-Office in Ihrem Unternehmen bzw. sind unsicher, ob Sie bei der Einführung alle Fallstricke bedacht haben? Wir unterstützen Sie gern – bitte zögern Sie nicht uns anzusprechen.