Die meisten Vorgaben der DSGVO gelten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gleichermaßen wie für große Unternehmen. Einzige Ausnahme ist, dass kleine Unternehmen, bei denen weniger als zwanzig Personen regelmäßig und automatisiert mit personenbezogenen Daten arbeiten, keinen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Allen anderen Pflichten müssen sie aber dennoch nachkommen.
Diese sogenannte „Entlastung“ bürdet dem Inhaber bzw. Geschäftsführer daher alle Verantwortung dafür auf, den Datenschutz im eigenen Betrieb zu organisieren. Das ist angesichts der Bestimmungen in 99 Artikeln in der DSGVO plus weiterer 85 Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine enorme Herausforderung. Daher empfiehlt sich ein kleines und angepasstes Datenschutz-Management für Ihr Unternehmen, zum Beispiel in Anwendung der Richtlinie 10010 der VdS Schadenverhütung. Die VdS Schadenverhütung ist Ihnen vielleicht schon bei der Arbeitssicherheit, Brandschutz oder anderen betrieblichen Herausforderungen angenehm bekannt.
In diesem Workshop lernen Sie anhand konkreter Anwendungsfälle aus Ihrer betrieblichen Praxis wie Sie den Datenschutz gewährleisten und welche Arbeitsmittel Ihnen im Alltag dabei helfen. Sie erhalten nach dem Kurs die Arbeitsergebnisse und Ihre Teilnahmebestätigung, mit der Sie die Erfüllung Ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflichten nachweisen können.
Vorteile für Sie
- Kompakte Inhalte zugeschnitten auf Ihre Zielgruppe
- Workshop-Konzept in einer Kleingruppe stellt die Anwendungsfälle aus Ihrer betrieblichen Praxis in den Mittelpunkt
- Unterlage mit den erarbeiteten individualisierten Vorlagen im Nachgang zum Workshop
- Nachweis der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten
Interessiert? Dann kontaktieren Sie uns hier. Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot.