Datenschutz
Europäische Regelungen wie die EU-Datenschutzgrundverordnung und nationale Regelungen wie das Bundesdatenschutzgesetz verpflichten alle Unternehmen zu umfassendem Datenschutz und der Absicherung ihrer digitalen Aufzeichnungen gegen unbefugte Zugriffe. Gleichzeitig verändert sich die Verarbeitung, Verwaltung und Auswertung von Daten durch die fortschreitende Digitalisierung fundamental.
Ohne Datenschutz geht es nicht
Spätestens seit Wirksamwerden der Europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 ist das Thema in aller Munde. Aber Datenschutzbestimmungen existieren schon lange – und deren Bedeutung ist keinesfalls geringzuschätzen. Daher müssen Unternehmen Konzepte erarbeiten, wie sie sich gegen Datenschutzverstöße von innen und außen wappnen können und einen verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherstellen.
Unsere Leistung für Sie
Die Beratungsleistung von TIGGES DCO umfasst die Risikoanalyse und Bestandsaufnahme im Rahmen der aktuellen Datenschutzbestimmungen und den Aufbau eines professionellen Systems, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden und die Organisation so aufzustellen, dass die Strukturierung und Durchführung von Datenverarbeitungsaktivitäten dem aktuellen Stand der Rechtsprechung entsprechend aufgestellt ist – rechtlich und strategisch.
TIGGES DCO unterstützt in diesem Zusammenhang den/die Datenschutzbeauftragten des Unternehmens in allen strategischen, organisatorischen und rechtlichen (in Kooperation mit der TIGGES Rechtsanwälte und Steuerberater Partnerschaft mbB) Fragestellungen. Ebenso stellt TIGGES DCO Unternehmen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung und bringt damit unmittelbar umfassendes Know-how ein.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Wichtigen unternehmerischen Fragestellungen richtig begegnen
Die umfassende Datenschutzberatung gewährleistet eine gesteigerte Sicherheit und Sensibilität im Umgang mit Daten im unternehmerischen Alltag. Es werden Fragen beantwortet wie: Wie kann ich Kundendaten im Vertrieb rechtssicher und bestmöglich weiter nutzen? Wie kann ich heute noch Werbemaßnahmen durchführen? Welche Punkte muss ich bei der Datenerhebung beachten? Welche Rolle spielt die eingesetzte Hardware im Datenschutz?
Verstöße werden geahndet
Kein Unternehmen kann sich der Verpflichtung entziehen, schützenswerte Daten wirklich professionell zu sichern und verantwortungsvoll zu nutzen. Und der Gesetzgeber ist nicht zu Späßen aufgelegt: Die Datenschutzgrundverordnung sieht bei einem Verstoß Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bis vier Prozent des Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz kann zusätzlich mit einem Bußgeld bis 300.000 Euro oder einer bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe geahndet werden.