Auch wenn die DSGVO keinen formellen Weg für Betroffenenanfragen vorsieht, zeigt nun ein aktuelles Verfahren der schwedischen Datenschutzbehörde im Rahmen eines Kohärenzverfahrens, dass die Tendenz dahin geht, dass solche Anfragen nicht als Betroffenenanfragen i.S.d. DSGVO zu verstehen sind.
Die Behörde ging in ihrer Entscheidung davon aus, dass andere -formellere- Wege (z.B. die Anfrage via E-Mail) für den Betroffenen möglich gewesen wären.