In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift DGUV forum (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) fasst Rechtsanwalt Matthias Klagge, LL.M. die rechtlichen Aspekte des betrieblichen Einsatzes von Wearables zusammen.

Als Wearables werden mobile Kleincomputer bezeichnet, die von Beschäftigten am Körper getragen werden. Zu ihnen zählen beispielsweise Bodycams, Smartphones, Smartwatches, Smart Glasses („Datenbrillen“), Smart Hands („vernetzte Handschuhe“) oder Fitnessarmbänder. Sie werden zur Unterstützung der Beschäftigten bei der Arbeitsleistung beziehungsweise zur Optimierung von betrieblichen Arbeitsprozessen eingesetzt, bisweilen aber auch als „Fitnesstracker“ für betriebliche Gesundheitsprogramme.  Sie generieren jedoch personenbezogene Daten der Verwendenden und haben daher eine erhebliche Relevanz für den Beschäftigtendatenschutz. Es besteht ein rechtliches Spannungsverhältnis zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und der technischen Notwendigkeit des betrieblichen Einsatzes.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Einsatz von Wearables generiert personenbezogene Daten, die dem Beschäftigtendatenschutz unterliegen
  • Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten ist nur dann gewahrt, wenn dabei die betrieblichen Interessen und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu einem sachgerechten Ausgleich gebracht werden
  • Die Verwendung von Wearables ist in der Regel unverhältnismäßig, wenn sie eine Rundumüberwachung der Beschäftigten ermöglicht

Hier finden Sie den gesamten Artikel „Rechtliche Aspekte des betrieblichen Einsatzes von Wearables„.


Autor: Matthias Klagge, LL.M.

Sollten Sie Fragen zum Einsatz von Wearables haben, stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung!