Millionen-Bußgelder sind eine Seltenheit? Dies galt einmal, die Aussage kann heute kaum mehr guten Gewissens getroffen werden. Dies zeigt eine Entscheidung der italienischen Datenschutzbehörde. Laut Pressemitteilgung wurde gegen einen Telekommunikationsanbieter ein Bußgeld in Höhe von knapp 17. Mio. Euro verhängt. Gegen einen weiteren Anbieter verhängte die Behörde ein Bußgeld in Höhe von 800.000 Euro.

Die italienische Datenschutzbehörde Garante per la protezione dei dati personali informiert in einer aktuellen Meldung  über jüngst gegen italiensche Telekommunikationsanbieter verhängte Bußgelder. Besonders bemerkenswert erscheint das gegen das italienische Telekommunikations-Unternehmen Wind Tre verhängte Bugeld in Höhe von knapp 17 Mio. EUR. Dies zeigt, dass ein leichtfertiger Umgang mit Kundendaten zu Werbezwecken nicht mehr toleriert wird.

Laut Pressemitteilung gingen bei der Behörde eine Vielzahl von Beschwerden von Verbrauchern wegen unerwünschter werblicher Ansprachenein. Sie seien ohne ihre Zustimmung per SMS, E-Mail, Fax oder mittels automatisierter Anrufe erfolgt. Verbraucher hätten überdies mitgeteilt, dass es keine Möglichkeit gegeben habe, Einwilligungen zu widerrufen oder der Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken zu widersprechen. Zu guter Letzt seien Verbraucher trotz ausdrücklich geäußter Einwände in öffentliche Telefonlisten ausgenommen worden.

Die Behörde führte eine umfassende Untersuchung durch. Diese habe gezeigt, dass nicht nur systemische Lücken im Rahmen der eingesetzten Kundensoftware bestanden, sondern auch schwere Verstöße in der Kette der Handelspartner von Wind Tre vorlagen. Daten seien in unrechtmäßiger Weise gesammelt worden. Auch seien unsachgemäße Vertragsaktivierungen festgestellt worden.

Gegen Wind Tre wurde aufgrund dessen ein Bußgeld in Höhe von 16.729.600 EUR verhangen. Dem Unternehmen wurde jede weitere Verarbeitung der unrechtmäßig erlangten Daten verboten. Zudem wurde ihm aufgegeben, technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um eine wirksame Aufsicht über ihre Geschäftspartner sicherzustellen, sowie die Ausübung der Rechte der Betroffen zu gewährleisten.

Zudem wurde gegen die betroffenen Partner von Wind Tre ist die Behörde vorgegangen. So ist den Berichten zu entnehmen, dass gegen ein Call Center, das von Wind Tre mit weiträumigen Befugnissen ausgestattet worden war, ein Bußgeld iHv 200.000 EUR verhangen worden sei. Auch hier sei ein Verbot jeglicher weiterer Datennutzung ausgesprochen worden.

Gegen einen anderen Telekommunikationsanbieter, der Iliad, verhängte die Behörde aufgrund eines unsachgemäßen Umgangs mit Verkehrsdaten ein Bußgeld iHv 800.000 EUR

Praxis-Tipp

Sorgen Sie dafür, dass in Ihrem Unternehmen sämtliche Verarbeitungsvorgänge hinsichtlich personenbezogener Daten einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Besonders sensible Bereiche wie der werblichen Ansprache von Kunden sollten zwingend rechtssicher aufgestellt werden. Eine Verarbeitung im Einklang mit den Bestimmungen der DSGVO ist essenziell, um etwaigen Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden. Die Behörden gewähren hier kein Pardon!


Autor: Yvonne Quad

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