Weiter geht es mit unserem DCO Datenschutz 1×1 – und zwar mit dem sogenannten Verzeichnis der Verarbeitungstätigen, dem Verarbeitungsverzeichnis oder kurz dem VVT.
Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?
Ein VVT ist eine schriftliche Dokumentation aller Datenverarbeitungsaktivitäten Ihres Unternehmens. Es enthält Informationen über die Art der verarbeiteten Daten, die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien von betroffenen Personen und Empfängern sowie die geplanten Fristen für die Löschung der Daten. Das VVT nimmt bei der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Dokumentationspflichten eine zentrale Rolle ein.
Wer ist verpflichtet, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen?
Jedes Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, das personenbezogene Daten verarbeitet, ist gemäß Artikel 30 der DSGVO verpflichtet, ein VVT zu führen. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung, wenn die Verarbeitungen ein Risiko für die betroffenen Personen bedeuten, besonders sensible Daten (bspw. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden oder wenn der Geschäftsbetrieb auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ausgelegt ist. Auch wenn Ihr Unternehmen ggf. nicht dazu verpflichtet ist, ein VVT zu führen, so kann es Ihnen diverse Vorteile bieten, eins zu führen. Warum, erfahren Sie nachfolgend!
Die Vorteile eines Verarbeitungsverzeichnisses:
>> Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Ein Verarbeitungsverzeichnis bietet Ihnen eine klare Übersicht über Ihre Datenverarbeitungsaktivitäten, was die Einhaltung der DSGVO erleichtert. Zudem haben Sie den Überblick über Ihre Prozesse und können Dopplungen vermeiden.
>> Risikomanagement: Durch die Identifizierung und Bewertung von Datenschutzrisiken können Sie proaktiv Maßnahmen ergreifen, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden.
>> Kundenvertrauen stärken: Die ordnungsgemäße Dokumentation Ihrer Datenschutzmaßnahmen demonstriert Ihr Engagement für den Schutz der Privatsphäre Ihrer Kunden und stärkt somit ihr Vertrauen in Ihr Unternehmen. Gleiches gilt für Dienstleister, mit denen Sie zusammenarbeiten möchten.
Ihr nächster Schritt:
Wenn Sie noch kein VVT für Ihr Unternehmen haben oder sicherstellen möchten, dass Ihr aktuelles Verzeichnis den Anforderungen der DSGVO entspricht, stehen wir von der TIGGES DCO Ihnen gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.