Ob Unternehmenswebsite, Online‑Shop oder Portal, wer eine Website betreibt, kommt an einer rechtssicheren Datenschutzerklärung nicht vorbei. Sie ist kein „Nice to have“, sondern eine gesetzliche Pflicht nach der DSGVO.

Bereits zu Beginn eines Nutzungsvorgangs müssen Nutzer transparent darüber informiert werden,

  • welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden
  • zu welchem Zweck dies geschieht
  • auf welcher Rechtsgrundlage
  • und welche Rechte den Betroffenen zustehen.


Die Datenschutzerklärung muss dabei leicht auffindbar, verständlich formuliert und inhaltlich aktuell sein. Gerade hier liegen in der Praxis viele Stolpersteine. Eingebundene Tracking‑Tools, Social‑Media‑Plugins, Newsletter‑Anmeldungen oder externe Dienste wie Google Maps führen häufig dazu, dass Datenschutzerklärungen unvollständig oder schlicht falsch sind.

Besonders kritisch sind zudem:

>> Cookie‑Banner mit voreingestellten Einwilligungen
>> fehlende Informationen zu Drittanbietern
>> veraltete Texte, die nicht mehr zur tatsächlichen Datenverarbeitung passen.

Unser Rat aus der Praxis: Prüfen Sie Ihre Datenschutzerklärung regelmäßig und immer dann, wenn sich technisch oder organisatorisch etwas auf Ihrer Website ändert. So minimieren Sie Abmahnrisiken und schaffen gleichzeitig Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und Bewerbern.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Datenschutz und Compliance praxisnah und rechtssicher umzusetzen. Sprechen Sie uns gerne an.