Der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Protokollierung von Videokonferenzen unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Hürden. Die Aufsichtsbehörden orientieren sich hierbei konsequent an den Prinzipien der DSGVO. Wer solche Tools nutzt, benötigt eine belastbare Rechtsgrundlage. In der Regel steht hier die Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO im Mittelpunkt.

Die Anforderungen im Überblick:

Unternehmen müssen nachweisen, dass der Einsatz der Technologie erforderlich und verhältnismäßig ist. Dazu gehören folgende Schritte:

  • Dokumentation: Eine detaillierte Abwägung der Interessen sowie eine Datenschutz Folgenabschätzung sind vorab zwingend notwendig.
  • Transparenz: Teilnehmende müssen vorab verständlich über die Datenverarbeitung informiert werden.
  • Datenminimierung: Unnötige Zusatzfunktionen der KI sollten deaktiviert werden.
  • Sicherheitskonzept: Zugriffsbeschränkungen und ein klares Löschkonzept sind für den regelkonformen Betrieb essenziell.
  • Betroffenenrechte: Die Wahrnehmung von Rechten wie Auskunft oder Widerspruch muss praktisch jederzeit möglich sein.

Nur durch die Kombination aus technischem Verständnis und rechtlicher Absicherung lässt sich eine KI gestützte Transkription im geschäftlichen Alltag rechtssicher vertreten. Gerne unterstützen wir Sie beratend in diesem Bereich.

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