Verhaltensmaßregeln im Sinne der DSGVO bieten ungenutzte Möglichkeiten für Verbände, Branchen und Unternehmen. Doch wer übernimmt die zwingend erforderliche Überwachung der Einhaltung solcher Regelungen? Hier ist der Einsatz einer externen Überwachungsstelle möglich. Dies zeigen wir u.a. in unserem Artikel „Selbstregulierung der Wirtschaft im Datenschutz“ in der aktuellen Ausgabe des Verbändereports (Verbändereport 07/2022) des Deutschen Verbände Forums auf. Lesen Sie hier den gesamten Artikel!
Als TIGGES DCO übernehmen wir für Verbände, Branchen und Unternehmensgruppen die nach der DSGVO erforderliche Überwachungstätigkeit und unterstützen Sie dabei, Ihre Verhaltensmaßregeln „zum Leben zu erwecken“. Als erste in Deutschland akkreditierte Überwachungsstelle verfügen wir über das benötigte Know How, die Manpower und den „Draht“ zu den Aufsichtsbehörden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie uns gern an.