Als Wearables werden mobile Kleincomputer bezeichnet, die von Beschäftigten am Körper getragen werden. Zu ihnen zählen beispielsweise Bodycams, Smartphones, Smartwatches, Smart Glasses („Datenbrillen“), Smart Hands („vernetzte Handschuhe“) oder Fitnessarmbänder. Sie werden zur Unterstützung der Beschäftigten bei der Arbeitsleistung beziehungsweise zur Optimierung von betrieblichen Arbeitsprozessen eingesetzt, bisweilen aber auch als „Fitnesstracker“ für betriebliche Gesundheitsprogramme. Sie generieren jedoch personenbezogene Daten der Verwendenden und haben daher eine erhebliche Relevanz für den Beschäftigtendatenschutz. Es besteht ein rechtliches Spannungsverhältnis zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und der technischen Notwendigkeit des betrieblichen Einsatzes. Hier finden Sie den gesamten Artikel „Rechtliche Aspekte des betrieblichen Einsatzes von Wearables„. Autor: Matthias Klagge, LL.M. Sollten Sie Fragen zum Einsatz von Wearables haben, stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung!
Das Wichtigste in Kürze
Beschäftigtendatenschutz: Rechtliche Aspekte des betrieblichen Einsatzes von Wearables
In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift DGUV forum (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.) fasst Rechtsanwalt Matthias Klagge, LL.M. die rechtlichen Aspekte des betrieblichen Einsatzes von Wearables zusammen.