Bei der Auftaktveranstaltung am Mittwoch, den 12. Februar 2020 geht es um das Thema „Top Secret – Geschäftsgeheimnisgesetz sinnvoll nutzen„. Das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) ist seit April 2019 in Kraft, wurde aber in der unternehmerischen Praxis bisher wenig beachtet. Zu Unrecht, denn gerade in Zeiten der Digitalisierung stellen innovative Ideen oder Entwicklungen einen wesentlichen Unternehmenswert dar, der so wirksam wie möglich geschützt werden sollte. Ansatzpunkte, wie Sie dies möglichst einfach und effizient – ohne unnötige Bürokratie – umsetzen, erläutert Ihnen Sebastian Keilholz, LL.M., Rechtsanwalt bei TIGGES Rechtsanwälte und Prokurist der TIGGES DCO, in seinem Impulsvortrag.
Mittwoch, 12. Februar 2020
12.30 – 13.30 Uhr
TIGGES DCO
Zollhof 8
40221 Düsseldorf (Medienhafen)
Bitte bestätigen Sie Ihre Teilnahme bis zum 4. Februar 2020 an events@tigges.legal