Ein ohne stimmiges Löschkonzept genutztes Archivsystem mit Daten von Mieterinnen und Mietern wurde der Deutschen Wohnen SE zum Verhängnis. Weil auch 1,5 Jahre nach einer ersten Beanstandung durch den Berliner Datenschutzbeauftragten die Datenspeicherung nicht die Vorgaben der DSGVO erfüllte, verhängte die Aufsichtsbehörde gegen die Immobiliengesellschaft nun ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen €. Lesen Sie hier mehr zu dem Thema.


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